Gesetzliche Rente
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Um einen Anspruch auf die Gesetzliche Rente zu bekommen, müssen bestimmte Bedingungen erfüllt sein. Hierzu gehört beispielsweise das Erfüllen einer Wartezeit von 5 Jahren. Ein Arbeitnehmer muss demnach mindestens 60 Monate Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung gezahlt haben, um einen Anspruch auf Leistung zu bekommen. Ein anderer Punkt ist das Erreichen einer bestimmten Altersgrenze. Diese Grenze ist allerdings nicht einheitlich.
Wer eine Rente ohne Abzüge beziehen möchte, muss neben der Erfüllung der Wartezeit das 65. Lebensjahr vollendet haben. Diese Altersgrenze wird sich bis zum Jahr 2012 auf das 67. Lebensjahr erhöhen. Wer früher in den Ruhestand geht, minimiert auch damit seine Rente.
Ein Renteneintritt mit der Vollendung des 63. Lebensjahres ist zwar möglich, aber nicht unbedingt ratsam. Pro Monat verringert sich der Anspruch um 0,3 Prozentpunkte, was einen Abzug von 7,2 Prozent über die zwei Jahre ausmacht.
Wer früher als mit dem 63. Lebensjahr in Rente gehen möchte, hat nur dann einen Anspruch auf die Leistung, wenn er zu einem bestimmten Personenkreis gehört (Schwerbehinderte, Langzeitarbeitslose und Frauen, jeweils alle mit bestimmter Wartezeit und unter bestimmten Bedingungen).
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Häufige Fragen Gesetzliche Rente