Gesetzliche Rente

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Umlageverfahren

Das Umlageverfahren findet Anwendung bei der Finanzierung von Sozialversicherungen, vor allem bei der gesetzlichen Altersvorsorge, aber auch bei Krankenversicherungen und der Arbeitslosenversicherung. Umlageverfahren bedeutet, dass die eingenommen Gelder, die Beiträge, sofort für die Zahlung der Leistungen wieder ausgegeben werden. Das heißt, dass beispielsweise der Beitragszahler in der gesetzlichen Rentenversicherung die Personen unterhält, die zurzeit einen Rentenanspruch besitzen. Wenn der Beitragszahler selbst einen Rentenanspruch erhält, zahlt die nächste Generation für seine Rente. Das Versicherungsunternehmen kann einen Teil der Beitragszahlungen zur Bildung einer Nachhaltigkeitsrücklage verwenden. Das Umlageverfahren ist stark abhängig von der Entwicklung der Bevölkerung sowie der Entwicklung des Einkommens.

Der Beitragszahler erhält für die Zahlung seiner Beiträge einen Anspruch auf eine Leistung, sofern die Bedürftigkeit hierfür Eintritt. In der gesetzlichen Rentenversicherung wäre dies zum Beispiel der Eintritt des Rentenalters. Das Umlageverfahren ist das Gegenteil zum Kapitaldeckungsverfahren, bei dem die Beitragszahlungen angespart und verzinst werden. Das Kapitaldeckungsverfahren findet zum Beispiel bei der privaten Rentenversicherung Anwendung. Das Umlageverfahren in der gesetzlichen Rentenversicherung ist durch den Generationenvertrag geregelt.

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