Gesetzliche Rente

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Pflichtversicherung

Eine Pflichtversicherung stellt eine Versicherung dar, bei der der Abschluss gesetzlich befohlen ist. Bei jeder einzelnen Pflichtversicherung wird festgelegt, für welche Personenkreise die Pflicht für diese Versicherung besteht. Unterschieden wird zwischen Sozialversicherungspflicht und der Pflicht zum Abschluss privater Versicherungen. Im Gegensatz zur Pflichtversicherung steht die freiwillige Versicherung. Die freiwillige Versicherung besteht für Personen, die nicht versicherungspflichtig sind, sich aber auf freiwilliger Basis versichern lassen möchten. In der deutschen Rentenversicherung können nicht pflichtversicherte Personen einen Antrag auf Pflichtversicherung stellen.

In einer gesetzlichen Krankenkasse sind die meisten Personen wie zum Beispiel Arbeitnehmer, deren Einkommen unter einer festgelegten Grenze liegt, pflichtversichert. Selbstständige, Beamte sowie Arbeitnehmer deren Einkommen eine bestimmte monatliche Grenze übersteigt, sind nicht mehr pflichtversichert in der gesetzlichen Krankenkasse. Sie können zwischen einer freiwilligen Versicherung in der gesetzlichen Krankenkasse oder dem Abschluss in einer privaten Krankenkasse wählen. Generell müssten sie auch gar keinen Krankenkassenvertrag abschließen.

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Häufige Fragen Gesetzliche Rente