Gesetzliche Rente

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Muss ich als Selbstständiger in die Rentenkasse einzahlen?

Egal ob angestellt oder selbstständig – um die finanzielle Absicherung im Alter sollte sich jeder rechtzeitig kümmern. Dies kann über die gesetzliche Rentenversicherung, aber auch über private Vorsorgemöglichkeiten passieren. Viele Selbstständige fragen sich, ob sie in die gesetzliche Rentenkasse einzahlen müssen oder nicht. Jedoch ist selbstständig nicht gleich selbstständig. Je nach Berufszugehörigkeit besteht auch hier eine Pflicht zur Beitragszahlung in die Gesetzliche Rente.
Zu den Selbstständigen, die in die Rentenkasse einzahlen müssen, zählen zum Beispiel Tanz- und Privatlehrer, Erzieher, Dozenten an der Volkshochschule, Handwerksmeister, Hebammen, Künstler, Publizisten sowie Pflegerinnen und Pfleger.
Wer zu einer anderen Gruppe Selbstständiger gehört, hat die Möglichkeit einer Mitgliedschaft der gesetzlichen Rentenversicherung. Um in die Rentenkasse einzahlen zu können, muss ein entsprechender Antrag innerhalb der ersten fünf Jahre der Selbstständigkeit gestellt werden. Erhält der Selbstständige hierfür eine Zusage, stehen ihm die gleichen Rechte und Pflichten zu, wie anderen Versicherten der gesetzlichen Rente auch. Ein Ausstieg ist dann erst wieder nach Aufgabe der Selbstständigkeit möglich.

Was muss ich bei der Auswahl meines Anbieters beachten?

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