Gesetzliche Rente
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Zusätzlich zu einer Rente aus eigener Versicherung, können Versicherte einen Kinderzuschuss erhalten. Der Kinderzuschuss wird bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres des Kindes gewährt und ist eine Zusatzleistung, die unter ähnlichen Voraussetzungen wie die Waisenrente gewährt wird. Der Anspruch auf Kinderzuschuss für ein Kind muss bereits vor dem 1. Januar 1984, neben einer Rente aus eigener Versicherung, bestanden haben. Da das Kindergeld in der Regel höher ist als der Kinderzuschuss, sollten alle Versicherten, denen ein Kinderzuschuss gewährt wurde, die Differenz vom Kinderzuschuss zum Kindergeld, bei der Kindergeldkasse von der Bundesagentur für Arbeit beantragen.
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