Gesetzliche Rente
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Die Zahlung von Höherversicherungsbeiträgen zum Erreichen einer Höherversicherung war in der gesetzlichen Rentenversicherung bis zum 13.12.1997 möglich. Höherversicherungsbeiträge sind Beiträge, die vom Versicherten freiwillig in die Rentenversicherung eingezahlt wurden, um die Rente zu steigern. Somit wurde bei der Rentenzahlung ein Steigerungsbetrag errechnet. Dieser wird zusätzlich zur monatlichen Rente gezahlt. Der Steigerungsbetrag hängt an dem Alter des Versicherten zum Zeitpunkt der Zahlung der Höherversicherungsbeiträge sowie an der Höhe des Beitrags zur Höherversicherung. Die jährliche Rentenanpassung wird von der Höherversicherung nicht beeinflusst. Ein Pflichtbeitrag oder ein freiwilliger Beitrag in die gesetzliche Rentenversicherung war Voraussetzung um eine Höherversicherung zu erlangen und Höherversicherungsbeiträge zahlen zu können.
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Häufige Fragen Gesetzliche Rente