Gesetzliche Rente
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Der Höchstbeitrag in der Rentenversicherung ist der Betrag, der bei einem bestimmten Arbeitseinkommen laut Beitragsbemessungsgrenze gezahlt werden kann. Darüber hinaus kann der Versicherte keine Beitragszahlungen leisten. Die Pflichtbeiträge sind in den alten Bundesländern höher als in den neuen. Die freiwilligen Beiträge sind an einen Höchstbeitrag gebunden, der für alte und neue Bundesländer identisch ist, da auch die Rente für freiwillig Versicherte gleich ist, egal ob Sie in den alten oder in den neuen Bundesländern leben. Der Höchstbeitrag wird von Jahr zu Jahr neu festgelegt.
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