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Gesetzliche Rente
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Wer über eine gewisse Laufzeit eine bestimmte Summe in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlt, erhält auch genauso viel Rente wie ein anderer Bürger, der den gleichen Beitrag geleistet hat. Diese Regelung gilt auch für Männer und Frauen. Frauen, die die gleichen Beiträge gezahlt haben, erhalten auch die gleiche Auszahlungssumme wie Männer.
So muss bei der Leistungsberechnung von Männern und Frauen aber bedacht werden, dass Frauen in der Regel weniger verdienen als Männer. Aus diesem Grund sind die Beiträge entsprechend niedriger und werfen im Endeffekt auch weniger Rente ab.
Allerdings darf man bei der Leistungsberechnung nicht vergessen, dass Frauen in den meisten Fällen auch die familienpolitischen Leistungen der gesetzlichen Rente in Anspruch genommen haben. Was bedeutet, dass sie zum Beispiel in Zeiten der Kindererziehung keine Beiträge gezahlt haben. Diese Zeiten können sie sich bis zu einem gewissen Grad (für Kinder, die ab dem 01.01.1992 geboren wurden 3 Jahre, für davor geborene Kinder 1 Jahr) anrechnen lassen.
Des Weiteren war es für Frauen bislang möglich unter bestimmten Voraussetzungen mit dem 60. Lebensjahr in Rente zu gehen. Diese Regelung gibt es nun nicht mehr. Das Renteneintrittsalter hat sich für Frauen mittlerweile auf das 65. Lebensjahr erhöht.
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Häufige Fragen Gesetzliche Rentenversicherung