Gesetzliche Rente

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Fremdrenten

Fremdrenten sind Rentenzahlungen, die dem Fremdrentengesetz (FRG) zugrunde liegen. Das am 25. Februar 1960 verabschiedete Gesetzt kümmert sich um die Rentenansprüche der ehemaligen Vertriebenen bzw. Aussiedler (seit dem Ende des 2.Weltkrieges) aus den früheren deutschen Ostgebieten. Für die Fremdrenten wird ein Vertriebenenausweis A oder B benötigt. Die Zeiten werden rententechnisch so gehandhabt, als wären sie in der Bundesrepublik verbracht worden. Fremdrenten dienen demnach der Eingliederung. Beschäftigungs- und Beitragszeiten im Herkunftsland werden mit Tabellenentgelten verrechnet. Diese stehen deutschen Beitragszeiten gleich.

Für die genaue Berechnung der Fremdrenten bzw. der Tabellenwerte ist die genaue Tätigkeit ausschlaggebend, die damals ausgeübt wurde. Anschließend erfolgt die Berechnung der Entgeltpunkte, welche zu 60 Prozent aus den Bruttoarbeitsentgelten bestehen. Nach dem 06. Mai 1996 zurückgekehrte Spätaussiedler bekommen nur noch eine Gutschrift von 25 Entgeltpunkten. Dies wirkt sich dementsprechend auf die Fremdrenten aus.

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