Gesetzliche Rente

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Die Finanzierung der Rentenversicherung

Die Finanzierung der Rentenversicherung erfolgt in der Regel durch Beiträge des Arbeitgebers und des Versicherten, den Bundeszuschuss und anderweitige Einnahmen des Rentenversicherungsträgers.
Die Rentenzahlung funktioniert nach dem Umlageverfahren. Laufende Beitragszahlungen fließen in die aktuellen Rentenzahlungen und werden direkt an die derzeitigen Rentner ausgezahlt. Die gegenwärtig arbeitende Generation sorgt dementsprechend solidarisch für die finanzielle Absicherung der heutigen Rentner.
In erster Linie erfolgt die Finanzierung der Rentenversicherung durch Beitragszahlungen. Arbeitgeber und Arbeitnehmer teilen sich diese Zahlungen. Die Höhe der Einzahlungen des Versicherten richtet sich bis zu einer gewissen Höhe nach seinem beitragspflichtigen Einkommen. Dieser Beitrag wird von der jeweiligen gesetzlichen Krankenkasse eingefordert und dem Versicherungsträger gezahlt. Selbstständige müssen zur Finanzierung der Rentenversicherung beide Anteile selber zahlen.
Der derzeitige Beitragssatz liegt seit dem 01.01.2007 bei 19,9 Prozent des Bruttogehalts. Er gilt für alle Bundesländer. Die Beitragsbemessungsgrenze ist allerdings different. Sie liegt für die alten Bundesländer im Jahr 2009 jährlich bei 64.800 Euro und für die neuen Bundesländer bei 54.600 Euro.
Die Finanzierung der Rentenversicherung ergänzt sich durch Zuschüsse (Steuermittel) aus dem Bundeshaushalt, die alle anfallenden Funktionen der gesetzlichen Rentenversicherung garantieren sollen. Diese Zuschüsse sind für die Abdeckung versicherungsfremder Leistungen, wie beispielsweise Kindererziehungszeiten oder Anteile der Rente aus Ersatzzeiten (Kriegsteilnehmer), gedacht. Eine weitere Funktion der Bundeszuschüsse ist die Vermeidung von Rentenkürzungen und Beitragserhöhungen.

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