Gesetzliche Rente

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Besteuerung von Renten

Die Rentenzahlungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung sind grundsätzlich steuerpflichtig. Eine Besteuerung von Renten erfolgt allerdings nur anteilig. Maßgeblich ist hierbei der so genannte Ertragsanteil. Der Ertragsanteil bezogen auf die Besteuerung von Renten wird in Prozent angegeben und wird mit der Brutto- Rente verrechnet. Die Brutto- Rente ist der Betrag vor Abzug der Kranken- und Pflegeversicherung. Der Ertragsanteil ist abhängig von der Art der Rente (Erwerbsminderungsrente oder Altersrente) und dem Renteneintrittsalter. Für eine weitere Besteuerung der Renten bleibt dann dieser Ertragsanteil bestehen.

Derzeit beträgt der Ertragsanteil für einen Rentner, der mit 60 Jahren in Rente geht, 32 Prozent. Jemand, der zum jetzigen Zeitpunkt mit 65 Jahren in den Ruhestand geht, hat einen Satz von 27 Prozent. Von diesem Anteil können Freibeträge, Sonderausgaben, Werbungskosten etc. abgezogen werden. Nach Abzug dieser Beträge ergibt sich das steuerpflichtige Einkommen. In vielen Fällen führt eine Besteuerung aber zu keiner Minderung der Rente, da die Steuerpflicht bei einem alleinstehenden Pensionär erst bei einer monatlichen Rentenzahlung von mehr als 1.750 Euro anfängt.

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