Gesetzliche Rente
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Der Bescheid über die Gesetzliche Rente wird dem Versicherten in schriftlicher Form zugeschickt. Er beinhaltet rechtsverbindliche Informationen sowohl über die Art als auch die Höhe der Rente. Auch über Ablehnungen oder Teilbewilligungen kann ein Bescheid informieren. Der Bescheid wird stets zum Ende des Rentenverfahrens angefertigt und verschickt. Der Bescheid der Rente sollte den genauen Zeitpunkt des Renteneintritts, die Höhe der Rente, die berücksichtigten Zeiträume zur Berechnung der Rente und rechtliche Aspekte beinhalten.
Des Weiteren muss der Bescheid ein Rechtsmittel implementieren, welches für eine eventuelle juristische Überprüfung wichtig ist. Die mitgeteilten Informationen sind rechtsverbindlich und können nur im Ausnahmefall abgeändert werden. Ist der Versicherte mit seinem Rentenbescheid nicht einverstanden, kann er Widerspruch einlegen. Ist dies nicht der Fall, ist der Bescheid der Rente bestandskräftig.
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Häufige Fragen Gesetzliche Rente