Gesetzliche Rente
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Die tatsächliche Rentenhöhe der gesetzlichen Rente hängt von bestimmten Faktoren ab: das Alter des Renteneintritts und die Gesamtbetrag der Einzahlungen. Je höher und länger die Einzahlung, desto größer wird auch die spätere Rentenhöhe ausfallen.
Jeder, der wissen möchte was er später an Rente erwarten kann, kann dieses selber berechnen.
Zur Ermittlung der Rentenhöhe gibt es eine gesetzlich vorgegebene Rentenformel:
Monatlicher Rentenanspruch = Persönliche Entgeltpunkte * Rentenartfaktor * Aktueller Rentenwert
Die persönlichen Entgeltpunkt resultieren aus der Multiplikation Ihrer insgesamt gesammelten Punkte und dem Rentenzugangsfaktor.
Die Jahresentgeltpunkte berechnen sich in der Division vom individuellen Bruttolohn des Jahres durch das durchschnittliche Bruttogehalt aller Versicherten des jeweiligen Jahres.
Der Zugangsfaktor liegt bei 1,0, wenn Sie mit dem gesetzlich festgelegten Eintrittsalter in den Ruhestand gehen. Gehen Sie später in Rente, so ergibt sich ein Aufschlag, der pro Monat 0,005 ausmacht. Liegt der Renteneintritt vor der gesetzlich festgelegten Altersgrenze, wird ein Abschlag von 0,003 berechnet, welcher die Rentenhöhe mindert.
Der Rentenfaktor wird grundsätzlich mit 1,0 angegeben.
Der aktuelle Rentenwert wird stetig angepasst und teilt die Höhe der ungeminderten Monatsrente resultierend aus den Beiträgen eines durchschnittlich Verdienenden des jeweiligen Jahres mit. Dieser Wert sorgt für eine Beweglichkeit der Rentenhöhe. Der aktuelle Rentenwert für die alten Bundesländer liegt derzeit bei 26,56 Euro und für die neuen Bundesländer bei 23,34 Euro (Stand Februar 2009).
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Häufige Fragen Gesetzliche Rentenversicherung