Gesetzliche Rente

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Beitragssatz

Der Beitragssatz ist der Wert, ausgedrückt in Prozent, mit dem der Zahlungsbeitrag zur Rentenversicherung ermittelt wird. Er hat sich aufgrund der demographischen Entwicklung im Laufe der Jahre verändert. In den 70er Jahren lag der Beitragssatz noch bei 17 Prozent des Bruttomonatseinkommens. Seitdem lässt sich ein steiger Anstieg feststellen. Seit dem 01.01.2009 liegt er bei 19,9 Prozent. Dieser Beitragssatz hat sich bis heute nicht verändert. Die Abgabe wird allerdings nicht komplett vom Beitragszahler geleistet. Während die eine Hälfte der Arbeitnehmer zahlt, wird der andere Teil vom Arbeitgeber übernommen.

Der Beitragssatz der Rente muss bis zur Beitragsbemessungsgrenze gezahlt werden, welche als Höchstgrenze gilt. Für alles, was darüber liegt, muss keine Abgabe geleistet werden. Die Beitragsbemessungsgrenze für 2009 liegt für die alten Bundesländer bei 64.800 Euro im Jahr und für die neuen bei 54.600 Euro jährlich. In den nächsten Jahren ist mit einem weiteren Anstieg des Beitragssatzes zu rechnen. Jedoch stehen der genaue Zeitpunkt und die Höhe der Anhebung noch nicht fest.

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