Gesetzliche Rente
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In einem Beitragsnachweis bescheinigt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer in welcher Höhe, wie lange und an welche Stelle Beitragszahlungen zur Rente getätigt wurden. Selbstständige sowie freiwillig Versicherte erhalten dagegen den Beitragsnachweis vom Rentenversicherungsträger selbst. Der Arbeitgeber trägt die genauen Werte und Daten in den Nachweis ein, welcher als Original an die zuständige Krankenkasse geschickt wird. Der Arbeitnehmer erhält seinen Beitragsnachweis in Form einer Kopie. Ein Beitragsnachweis wird jeweils nach Ablauf eines Kalenderjahres angefertigt. Als für den Beitragsnachweis noch Versicherungskarten verwendet wurden, gab es für den Eintausch der Karte eine Quittung.
Dieser Beleg wurde auch Aufrechnungsbescheinigung genannt. Für die Zeit vor 1992 gilt als Beitragsnachweis der Ausweis für Arbeit und Sozialversicherung, die Beitragskarte für freiwillig Versicherte, ein Beleg der FDGB sowie eine Bestätigung der staatlichen Versicherung der ehemaligen DDR. Bei Verlust dieser Bescheinigungen können als Beitragsnachweise auch Lohn- und Gehaltszettel, Belege des Arbeitgebers und Auszüge aus Personalakten verwendet werden. Sind gar keine Belege mehr vorhanden, können der Arbeitnehmer versuchen Zeiten glaubhaft zu machen.
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