Gesetzliche Rente

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Bedarfsorientierte Grundsicherung

Die bedarfsorientierte Grundsicherung stellt sich als soziale und eigenständige Leistung dar. Sie soll die Grundbedürfnisse von Menschen finanziell absichern, die aufgrund von Krankheit oder Alter nicht mehr in der Lage sind, für ihren Lebensunterhalt zu sorgen. Für eine bedarfsorientierte Grundsicherung ist ein entsprechender Antrag zu stellen. Dieser kann von Personen im Inland gestellt werden, die das 65.Lebensjahr vollendet haben oder das 18.Lebensjahr vollendet haben und gleichzeitig entsprechend des Rentenrechts erwerbsgemindert sind.

Den Anspruch auf eine bedarfsorientierte Grundsicherung besitzen ausschließlich Personen, die ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenem oder dem Vermögen oder Gehalt des nicht getrennt-lebenden Ehepartners, bzw. eheähnlichen Partner, finanzieren können. Der Erhalt einer Rente wegen Erwerbsminderung wird für eine bedarfsorientierte Grundsicherung nicht vorausgesetzt.

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