Gesetzliche Rente
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Wird eine vorzeitige Rentenzahlung beantragt und auch erhalten, muss der Rentner gleichzeitig eine Minderung der Rente in Kauf nehmen. An dieser Stelle entsteht eine Versorgungslücke. Um diese Lücke zu schließen, kann der Versicherte im Vorfeld Ausgleichsbeiträge leisten. Ausgleichsbeiträge können beispielsweise auch vom Arbeitgeber in Form einer Abfindung gezahlt werden. Um Ausgleichsbeiträge zahlen zu können, muss eine entsprechende Rentenauskunft vom Rentenversicherungsträger eingeholt werden.
Diese Auskunft beinhaltet Informationen darüber, wie hoch der Rentenabschlag ist und wie hoch dementsprechend die Ausgleichsbeiträge sein müssen. Diese Informationen können allerdings frühestens mit 54 Jahren eingeholt werden. Sollten die Ausgleichsbeiträge nicht in dem Jahr gezahlt werden, in dem die besondere Rentenauskunft beantragt wurde, muss der Abschlag neu berechnet werden.
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