Gesetzliche Rente

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Arbeitsausfalltage

Arbeitsausfalltage werden alle Zeiten genannt, die im Zeitraum von 1974/75 bis zum 30.06.1990 im Ausweis für Arbeit und Sozialversicherung der ehemaligen DDR notiert und in denen Gelder der Sozialversicherung bezogen wurden. Hierzu zählen beispielsweise Schwangerschafts- und Wochengeld, Krankengeld und ähnliches. Zur Liste der Arbeitsausfalltage gehören aber auch Zeiten wie die Arbeitsfreistellung zur Pflege kranker Kinder etc.

Für je fünf solcher Arbeitsausfalltage werden pauschal sieben Tage Anrechnungszeit berechnet. Allerdings wird für eine Anrechenbarkeit für die Zeit vor 1984 mindestens ein Kalendermonat verlangt. Die Anrechnungszeit wird dann komplett an das Ende des Zeitraums gesetzt. Des Weiteren wird die Anrechnungszeit der Arbeitsausfalltage bei der Rentenbewertung nicht begrenzt.

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