Gesetzliche Rente

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Anwartschaft

Im allgemeinen Gebrauch bedeutet eine Anwartschaft die rechtlich abgesicherte und einheitlich nicht-zurückziehbare Aussicht auf den Erwerb eines Rechts. Die Voraussetzungen dieses Rechts sind in der Regel noch nicht voll oder nur teilweise gegeben. Bezogen auf die Rente ist eine Anwartschaft der Erwerb von Werten, die beispielsweise auf Beitragszahlungen zurückzuführen sind. Die Anwartschaft wird dann zum Augenblick der Genehmigung der Leistung zum Anspruch.

Eine Rentenzahlung geht nur dann vonstatten, wenn die gesetzlich notwendige Anwartschaft vorhanden ist. Jemand, der über eine Dauer von 60 Monaten Beitragszahlungen geleistet hat, erwirbt damit eine Anwartschaft auf die Regelaltersrente, welche derzeit auf das 65.Lebensjahr festgesetzt ist. Diese Rentenleistung erhält man aber nur dann, wenn das 65.Lebensjahr vollendet ist und die Regelaltersrente beantragt wurde.

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