Betriebsrente
Die Betriebsrente bei Rente.net.
Bei einem Arbeitgeberwechsel gehen Ansprüche aus der Betriebsrente in der Regel nicht verloren. Beiträge verwandeln sich entweder in Anwartschaften oder können als Abfindung ausgezahlt werden. Leistungen aus der Betriebsrente inklusive Zuschüsse und angesparte Zinsen können bei einem Arbeitgeberwechsel komplett übernommen werden, wenn die Frist der Unverfallbarkeit erfüllt wurde.
Unverfallbarkeit liegt seit dem 01.01.2001 genau dann vor, wenn der Arbeitnehmer mindestens fünf Jahre eine Versorgungszusage des Unternehmens besitzt und das 30. Lebensjahr vollendet hat. Dies gilt allerdings nur für Zusagen, die seit dem Jahr 2001 bestehen. Für alle davor abgeschlossenen Betriebsrenten besteht eine Frist von 10 Jahren und die Vollendung des 35. Lebensjahres.
Arbeitnehmer, die ihren Arbeitgeber wechseln und eine Betriebsrente aus einer Pensionskasse, einer Direktversicherung oder aus Pensionsfonds besitzen und diese erst nach dem 31.12.2004 abgeschlossen haben, haben einen rechtlichen Anspruch auf die Ãœbertragung des Versorgungsanspruches auf den neuen Arbeitgeber. Dies gilt allerdings nur bis zur festgelegten Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung.
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Häufige Fragen Betriebsrente