Betriebsrente

Die Betriebsrente bei Rente.net.

Wann kann ich frühestens aufhören zu arbeiten, um Anspruch auf Betriebsrente zu haben?

Die gesetzliche Altersgrenze für einen Anspruch auf eine abzugsfreie Rente wurde noch vor kurzem angehoben. Derzeit liegt sie bei dem 65. Lebensjahr und wird bis zum Jahr 2012 schrittweise auf das 67. Lebensjahr heraufgesetzt. Jedoch kann auch die Betriebsrente vorzeitig bezogen werden. Für jeden Monat, in dem man vorzeitig Rente bezieht, wird ein Abschlag von 0,3 Prozent berechnet. Das ergibt einen Abzug von 3,6 Prozent im Jahr. Der Anspruch auf die Betriebsrente verkleinert sich also demnach. Allerdings ist auch hier eine Grenze gesetzt. Die Betriebsrente erlaubt lediglich einen Abschlag von 10,8 Prozent. Wer noch früher aufhören möchte zu arbeiten, hat in der Regel keinen Anspruch auf eine Betriebsrente.

Was muss ich bei der Auswahl meines Anbieters beachten?

Informieren Sie sich bei Rente.net umfassend über die Betriebsrente und finden Sie frühzeitig den richtigen Anbieter, um im Alter sorgenfrei leben zu können.

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Häufige Fragen Betriebsrente