Betriebsrente

Die Betriebsrente bei Rente.net.

Unterstützungskassen

Eine Unterstützungskasse impliziert die Gründung eines rechtlich selbstständigen Versorgungsträgers durch den Arbeitgeber entweder alleine oder im Zusammenschluss mit anderen Unternehmen. Die Zuwendungen äußern sich in Betriebsausgaben. Während in der Anzahlungsphase die Einzahlungen des Arbeitnehmers nicht versteuert werden müssen, ist die spätere Rentenleistung einkommenssteuerpflichtig. Der
Arbeitnehmer besitzt gegenüber der Unterstützungskasse keinerlei Rechtsanspruch. Im Falle einer Insolvenz haftet dann der Arbeitgeber für die Leistungserbringung. Unterstützungskassen gewährleisten in der Regel aber eine Insolvenzsicherung durch den Pensions-Sicherungs-Verein.
Eine Unterstützungskasse kann sich selber überlegen, wie sie das Kapital anlegt. Den Beiträgen ist in puncto Höhe keine Grenze gesetzt. Allerdings muss die festgesetzte Summe bis zum Ende der Ansparphase eingezahlt sein. In der Auszahlungsphase kann eine lebenslange Renten- oder eine Kapitalauszahlung in Anspruch genommen werden. Des Weiteren gibt es bei dieser Art der Betriebsrente nicht die Möglichkeit der Zulagenförderung.
Die Unterstützungskasse wird häufig als Altersvorsorge von Führungskräften in Anspruch genommen, da ihr Gehalt in der Regel höher ist. Aufgrund der der nicht festgelegten Maximalhöhe der Beitragszahlungen können sie unabhängig von der Beitragsbemessungsgrenze in die Rente investieren.

Was muss ich bei der Auswahl meines Anbieters beachten?

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Häufige Fragen Betriebsrente