Betriebsrente

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Unterschied Arbeitgeber- und Arbeitnehmer finanzierte Vorsorge

Unterschied Arbeitgeber- und Arbeitnehmer finanzierte Vorsorge
Je nachdem wer die Rentenbeiträge zahlt, spricht man von Arbeitgeber- oder Arbeitnehmer finanzierter Vorsorge. Mischformen kommen oft vor.
Am häufigsten wird die Entgeltumwandlung in der betrieblichen Altersvorsorge gewählt. Hierbei wird ein Teil des Bruttolohns des Arbeitnehmers in die Betriebsrente eingezahlt. Da diese Form der betrieblichen Altersvorsorge steuerliche Vorteile für Arbeitgeber und Arbeitnehmer birgt, ist sie meist für mittlere und hohe Einkommen sehr empfehlenswert.
Es besteht ein Rechtsanspruch auf Entgeltumwandlung. Allerdings mit der Ausnahme, dass dieser Rechtsanspruch Tarifverträgen unterliegt. Im Falle eines Tariflohns, muss also ausdrücklich im Tarifvertrag vorgesehen sein, dass der Tariflohn umgewandelt werden darf.
Sollte die betriebliche Altersversorgung über Unterstützungskasse erfolgen, können die Zahlanteile des Arbeitgebers gewinnmildernd in die Bilanz eingehen (§4d EStG).

Bei Direktzusagen

Mögliche Durchführungswege bei der vom Arbeitgeber finanzierten Versorgung:

• Direktversicherung
• Pensionskasse
• Pensionsfonds
• Unterstützungskasse
• Direktzusage

Mögliche Durchführungswege bei der vom Arbeitnehmer finanzierten Versorgung:

• Pensionskasse
• Direktversicherung
• Pensionsfonds

Was muss ich bei der Auswahl meines Anbieters beachten?

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