Betriebsrente

Die Betriebsrente bei Rente.net.

Tarifvertrag

Der rechtliche Anspruch auf Gehaltsumwandlung im Zuge einer Betriebsrente ist dem Tarifvertrag untergeordnet. Ein Arbeitnehmer, dessen Tarifvertrag keine Regelung in diesem Punkt beinhaltet, hat dementsprechend keinerlei Rechtsanspruch auf eine Entgeltumwandlung.
Beinhaltet der Tarifvertrag die Zusage einer Betriebsrente, so müssen die Rahmenbedingungen des Betriebsrentengesetzes erfüllt sein. Hierzu zählen die Abfindungsmöglichkeit, die Insolvenzsicherung, die Bezugsanpassungspflicht sowie die Unverfallbarkeit der Ansprüche.

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Häufige Fragen Betriebsrente