Betriebsrente
Die Betriebsrente bei Rente.net.
Grundsätzlich gilt, dass bis zu einer bestimmten Höhe Zuzahlungen in eine betriebliche Altersversorgung steuer- und sozialabgabenfrei sind (2008: 4344 € steuerfrei und 2540 € sozialabgabenfrei). Auf die Betriebsrenten selbst fällt der normale, individuelle Steuersatz an, und die Beiträge für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Es kann bei den einzelnen Durchführungswegen Abweichungen hierbei geben.
Mit Riester-Förderung kombiniert werden können betriebliche Altersvorsorgen über eine Pensionskasse, einen Pensionsfonds oder eine Direktversicherung. Die Zuschüsse können hier bei 60 bis 90 % des Sparbetrags liegen!
Versicherte in Pensionsfonds oder Pensionskassen können die Sparbeträge von der Steuer absetzen.
Bei der Entgeltumwandlung für die Betriebliche Altersvorsorge sparen Sie Steuern und Sozialversicherungsbeiträge. Sollten Sie allerdings später auf Sozialleistungen zurückgreifen müssen, sind Ihre Ansprüche hierauf gekürzt. Denn beitragsfreie Arbeitsentgelte sind bei den zu berücksichtigenden Entgelten nicht einzurechnen.
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