Betriebsrente

Die Betriebsrente bei Rente.net.

Rentenreform

Die Rentenreform beinhaltet grundlegende Veränderungen und Neudefinitionen der Altersvorsorge. Sie wird zum Beispiel durchgeführt, um Rentenleistung und Beitragsaufkommen einander anzupassen. Auch das gesetzliche Renteneintrittsalter ist Gegenstand der Rentenreform.
Wichtige Rentenreformen fanden beispielsweise 1957, 1972, 1992 und 1999 statt. Ein einschneidender Punkt der letzten Rentenreform ist das Heraufsetzen der Altersgrenze für die Rente ohne Abschläge. Sie steigt ab dem Jahr 2012 für die Jahrgänge 1947-1958 um jeweils einen Monat im Jahr. Die Geburtsjahrgänge 1959-1964 bekommen einen Zuwachs von jeweils 2 Monaten. Auf diese Weise wird die Altersgrenze für die Regelaltersrente schrittweise auf 67 angehoben.

Was muss ich bei der Auswahl meines Anbieters beachten?

Informieren Sie sich bei Rente.net umfassend über die Betriebsrente und finden Sie frühzeitig den richtigen Anbieter, um im Alter sorgenfrei leben zu können.

Individuelles Angebot anfordern

Begriffe von A bis Z


Häufige Fragen Betriebsrente