Betriebsrente
Die Betriebsrente bei Rente.net.
Eine Pensionskasse kennzeichnet sich als eigenständigen Versorgungsträger, welcher entweder von nur einem Unternehmen, von mehreren oder von einem Versicherungsunternehmen gegründet wird. Die Pensionskasse gehört zu der Sparte der Betriebsrente.
Wer über die Pensionskasse versichert ist, ist gegen Risiken wie das Rentenalter, Invalidität und den Tod finanziell abgesichert und hat einen Anspruch auf spätere Leistungen. Der Unterschied zu anderen Durchführungswegen der Betriebsrente ist, dass der Arbeitnehmer direkt bei der Pensionskasse versichert ist und nicht über den Betrieb. Lediglich im Fall einer Insolvenz der Kasse übernimmt der Arbeitgeber die Leistung.
Die Pensionskasse arbeitet mittels Entgeltumwandlung, d.h. der Arbeitgeber entrichtet einen Teil des Bruttolohns an die zuständige Kasse. Sollte sich das Unternehmen aus der Pensionskasse zurückziehen, kann der Versicherte selbstständig Beiträge weiterzahlen.
Die Pensionskasse garantiert eine Mindestverzinsung und legt das Kapital somit konservativ an. Des Weiteren können die Beiträge steuerlich geltend gemacht werden. Allerdings muss die spätere Rentenleistung voll versteuert werden.
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Häufige Fragen Betriebsrente