Betriebsrente
Die Betriebsrente bei Rente.net.
Die Einrichtung einer betrieblichen Altersvorsorge ist seit dem 01.01.2002 für alle Arbeitgeber Pflicht. Arbeitnehmer besitzen seitdem einen rechtlichen Anspruch auf eine Gehaltsumwandlung. Jeder Selbstständige, der Arbeitnehmer beschäftigt, muss demnach die Möglichkeit einer Betriebsrente anbieten. Hierfür gibt es fünf Durchführungswege: die Direktversicherung, die Pensionskasse, Pensionsfonds, die Unterstützungskasse sowie die Direktzusage. Jeder Arbeitgeber ist zudem verpflichtet, seine Angestellten über die verschiedenen Formen der Betriebsrente zu informieren. Selbstständige, die an einen Tarifvertrag gebunden sind, müssen sich an entsprechende Regelungen halten.
Allerdings können sich Selbstständige selber überlegen, ob sie sich finanziell an der betrieblichen Altersvorsorge ihrer Angestellten beteiligen möchten oder nicht. Die meisten Arbeitgeber übernehmen einen Teil der Beitragszahlungen der Betriebsrente. Diese können dann anschließend steuerlich geltend gemacht werden.
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Häufige Fragen Betriebsrente