Betriebsrente

Die Betriebsrente bei Rente.net.

Lohnabzugsverfahren

Das Lohnabzugsverfahren ist der Vorgang des Weiterleitens des Pflichtbeitrages an die Rentenversicherung.
Der Beitrag der gesetzlichen Rentenversicherung setzt sich zur einen Hälfte aus dem Arbeitnehmeranteil und zur anderen Hälfte aus dem Arbeitgeberanteil zusammen. Dem Arbeitnehmer wird der Beitrag zur Rente vom Gehalt abgezogen, während der Arbeitgeber den anderen Teil dazu steuert. Im Laufe des Lohnabzugsverfahrens wird nun der Beitrag vom Arbeitgeber an die zuständige Krankenkasse weitergeleitet. Anschließend geht der Rentenbeitrag weiter zum jeweiligen Rentenversicherungsträger. Dieser komplette Vorgang wird dann Lohnabzugsverfahren genannt.

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Häufige Fragen Betriebsrente