Betriebsrente
Die Betriebsrente bei Rente.net.
Nach dem Tod eines Versicherten stellt sich schnell die Frage nach der Vererbbarkeit des Anspruches aus einer Betriebsrente. Der Anspruch aus einer betrieblichen Altersvorsorge ist allerdings nur bedingt vererbbar. In manchen Fällen besitzt lediglich der Ehepartner einen Anspruch auf die Betriebsrente. Und auch hier besteht keine Zuweisung von 100 Prozent der Leistung. Der Ehepartner erhält oftmals nur 60 Prozent des Versorgungsanspruches aus der Betriebsrente. Kinder gehen in der Regel leer aus. Ist kein Ehepartner vorhanden, geht der Anspruch aus der Betriebsrente verloren. Kinder können nur erben, wenn dies explizit im Vertrag geregelt wurde. Dies kann zum Beispiel in Form einer Hinterbliebenenversorgung geschehen.
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Häufige Fragen Betriebsrente