Betriebsrente

Die Betriebsrente bei Rente.net.

Insolvenzsicherung

Damit die Betriebsrente vor einer eventuellen Konkursanmeldung des Unternehmens geschützt ist, gibt es auch für diese Art der Altersvorsorge eine Insolvenzsicherung. Für diese Sicherung ist der Pensions-Sicherungs-Verein auf Gegenseitigkeit (PSVaG, kurz PSV) zuständig. Er versteht sich als Einrichtung zum Schutz der Betriebsrente der deutschen Wirtschaft. Der PSV übernimmt die Rentenleistung der Arbeitnehmer, wenn ein Unternehmen Konkurs anmeldet. Somit garantiert er eine Insolvenzsicherung nach „normalen Maßstäben“ für alle Rentner, die einen Anspruch auf eine insolvenzgeschützte Betriebliche Altersvorsorge haben.
Uneingeschränkt insolvenzsicherungspflichtig ist eine Direktzusage. Leistungen aus einer Pensionskasse oder aus einer Direktversicherung sind nicht sicherungspflichtig. Hierfür erfolgt die Insolvenzsicherung über das Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG). Bei Pensionsfonds sowie Unterstützungskassen wird die eine Hälfte durch den Verein und die andere durch die Versicherungsaufsicht geschützt.
Der PSV arbeitet mit der sogenannten Umlagefinanzierung. Unternehmen, die eine sicherungspflichtige Betriebsrente möglich machen, zahlen Beiträge an den Verein. Für sie besteht eine Versicherungspflicht in puncto Insolvenzsicherung. Die Höhe des Satzes richtet sich nach dem Volumen und der Anzahl der konkursgegangenen Unternehmen.
Allerdings kann zunächst trotz Insolvenzsicherung für den Rentner ein finanzieller Engpass entstehen, da es zu Verzögerungen bei der Auszahlung kommen kann.

Was muss ich bei der Auswahl meines Anbieters beachten?

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