Betriebsrente

Die Betriebsrente bei Rente.net.

Grundlagen der betrieblichen Altersvorsorge

Die Betriebliche Altersvorsorge ergänzt Ihre Gesetzliche Rente. In vielen Fällen wird die betriebliche Altersvorsorge staatlich gefördert. Für die Arbeitnehmer besteht ein Rechtsanspruch auf Umwandlung von Gehaltsanteilen in eine Betriebsrente.
Alle Leistungen dienen dem Zweck der Alters-, Invaliditäts- und Hinterbliebenenversorgung, wobei es sich um eine Renten- oder Kapitalleistung oder eine Kombination aus beiden handeln kann, die dem Arbeitnehmer im Rahmen seines Arbeitsverhältnisses vom Arbeitgeber angeboten werden. Es wird eine monatliche Betriebsrente bei Erreichen der Altersgrenze oder bei Invalidität gezahlt.
Der Arbeitgeber ist nicht verpflichtet sich an der betrieblichen Altersvorsorge seiner Mitarbeiter zu beteiligen, oft übernehmen die Arbeitgeber aber einen Anteil der Zahlungen.
Bei der betrieblichen Altersvorsorge gibt es folgende Möglichkeiten:
Direktzusage: Bei einer Direktzusage verpflichtet sich der Arbeitgeber im Versorgungsfall seiner Beschäftigten bestimmte Leistungen zu zahlen. Die vereinbarte Leistung wird direkt vom Arbeitgeber an den früheren Mitarbeiter gezahlt, das heißt es gibt kein externes Versicherungsunternehmen. Direktzusagen sind auch im Falle einer Insolvenz sicher, da die Direktversicherung durch eine Rückversicherung geschützt ist.
Unterstützungskassen: Selbstständige Versorgungseinrichtungen eines oder mehrerer Unternehmen. Die Beiträge werden vom Arbeitsgeber geleistet, finanziert von ihm selbst oder durch Entgeltumwandlung aus den Bruttogehältern der Arbeitnehmer.
Pensionsfonds: Die eingezahlten Beträge können bis zu 100 % in Aktien angelegt werden, so dass Flexibilität, im Gegensatz zu den herkömmlichen Modellen der betrieblichen Altersvorsorge, für Arbeitnehmer und Arbeitgeber geschaffen wird. Die Pensionsfonds bieten die Chance auf höhere Renditen, bergen aber auch Risiken durch Schwankungen am Aktienmarkt.
Pensionskassen: Selbstständige Versorgungsträger, die gleich einem Versicherungsunternehmen geführt werden. Sie können von einem oder von mehreren Unternehmen getragen werden und finanzieren sich durch Einzahlungen der Träger und Vermögenserträgen.
Direktversicherung: Eine vom Arbeitgeber für den Arbeitnehmer abgeschlossene Kapitallebens- oder Rentenversicherung bei einem privaten Lebensversicherer. Da der Lebensversicherer die Verwaltung der Lebensversicherung übernimmt, ist der Aufwand für den Arbeitgeber deutlich niedrig und diese Form der Lebensversicherung lohnt sich deshalb auch für Arbeitnehmer in kleineren Unternehmen.

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