Betriebsrente

Die Betriebsrente bei Rente.net.

Gleitzone

Ab dem 01.04.2003 gibt es eine Gleitzone für Arbeitnehmer die für sogenannten Niedriglohn arbeiten. Die Gleitzone gilt bei einem Arbeitseinkommen zwischen 401,01 Euro und 800,00 Euro pro Monat, ohne regelmäßige Überschreitungen. Sollten mehrere Arbeitsverhältnisse mit Niedriglohn bestehen, dann gilt das insgesamt erwirtschaftete Arbeitseinkommen als Grundlage.

In der Gleitzone ist geregelt, dass der Arbeitgeber die normalen Anteile zur Sozialversicherung des Arbeitnehmers trägt, der Arbeitnehmer selbst aber nur einen geringeren Teil. Der Anteil steigt prozentual mit dem Arbeitseinkommen, so dass er bei 400,01 Euro kaum Beiträge, bei 799,99 Euro fast den normalen Beitragssatz zahlt. Ab 800,00 Euro ist dann wieder der reguläre Beitragssatz fällig.
Es gibt Ausnahmen in denen die Regelung der Gleitzone keine Anwendung findet, beispielsweise bei Auszubildenden und Arbeitnehmern in Altersteilzeit. Auf die Regelung der Gleitzone kann ein Arbeitnehmer auch verzichten, wenn er zum Beispiel nicht die Minderung der späteren Rente in Kauf nehmen möchte. Hierfür muss der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber schriftlich den Verzicht auf die Gleitzone mitteilen. Rückwirkend ist die Umstellung jedoch nicht möglich. Bestehen mehrere Arbeitsverhältnisse und fallen diese in die Gleitzone, kann der Verzicht nur für alle Arbeitsverhältnisse abgegeben werden. Der Verzicht auf due Gleitzone kann während Bestehen des Arbeitsverhältnisses nicht wieder geändert werden.

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