Betriebsrente
Die Betriebsrente bei Rente.net.
Die geringfügige Beschäftigung wird auch umgangssprachlich 325-Euro-Job genannt. Sie gilt als erfüllt, wenn der Beschäftigte regelmäßig weniger als 15 Stunden in der Woche arbeitet und dabei nicht mehr als 400 Euro im Monat verdient.
Die geringfügige Beschäftigung ist frei von Sozialversicherungsabgaben. Der jeweilige Arbeitgeber übernimmt 10 Prozent des Beitrages zur Kranken- und Pflegeversicherung sowie weitere 12 Prozent der Rentenversicherung. Pauschalsteuern fallen dabei weg.
Werden die Bedingungen der geringfügigen Beschäftigung mehrmals überschritten, muss der Beschäftigte Sozialversicherungsabgaben leisten.
Die Rentenversicherungsbeiträge, die vom Arbeitgeber bei einer geringfügigen Beschäftigung gezahlt werden, werden mit einer bestimmten Formel für die spätere Rente verrechnet.
Wem das nicht reicht, der kann die Versicherungsfreiheit abtreten und dafür selber einen Anteil von 7,9 Prozent in die Rentenversicherung einzahlen. Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil muss aber insgesamt mindestens 30,84 Euro ergeben.
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Häufige Fragen Betriebsrente