Betriebsrente

Die Betriebsrente bei Rente.net.

Entgeltumwandlung

Die Entgeltumwandlung wird auch als Gehaltsumwandlung bezeichnet und charakterisiert sich als eine vom Arbeitgeber finanzierte Pensionszusage. Fast jeder Arbeitgeber kann diese Möglichkeit in Anspruch nehmen.
Bei einer Entgeltumwandlung kann der Arbeitnehmer bis zu 4 Prozent des Bruttogehalts in eine Rentenversicherung einzahlen. Die Beitragszahlung ist sowohl steuer- als auch sozialversicherungsfrei. Eine Entgeltumwandlung kann sich zum Beispiel in einer Beitragszahlung an eine Pensionskasse oder in einer Anlage in Pensionsfonds äußern. Stehen diese Varianten nicht zur Auswahl, kann der Arbeitnehmer in der Regel eine Gehaltsumwandlung in Form von Beiträgen in eine Direktversicherung fordern.
Arbeitnehmer, die einen Tarifvertrag haben, können allerdings nur dann eine Entgeltumwandlung in Anspruch nehmen, wenn dieses in ihrem Vertrag fixiert ist. Voraussetzung für eine Gehaltsumwandlung ist zudem die Mitgliedschaft der gesetzlichen Rentenversicherung.

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