Betriebsrente
Die Betriebsrente bei Rente.net.
Eine Einzugsstelle ist die jeweilige Institution über die bestimmte Beiträge eingefordert werden. Gewisse Beitragszahlungen werden direkt vom Arbeitgeber an die Einzugsstelle weitergeleitet. Hierzu zählen Beiträge an die Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung.
Als Einzugsstelle gilt die jeweilig zuständige Krankenkasse des Arbeitnehmers.
In der Regel sind die meisten Beschäftigten Mitglied einer Krankenkasse. Sollte dies nicht der Fall sein, werden die Rentenbeiträge an die Einzugsstelle weitergeleitet, die der Pflichtkrankenversicherung gleichkommt.
Des Weiteren fällt die Einzugsstelle eine Entscheidung über die Versicherungspflicht hinsichtlich der Rente.
Begriffe von A bis Z
Begriffe mit A
Begriffe mit B
Begriffe mit D
Begriffe mit E
Begriffe mit G
Begriffe mit I
Begriffe mit L
Begriffe mit P
Begriffe mit R
Begriffe mit T
Begriffe mit U
Häufige Fragen Betriebsrente