Betriebsrente

Die Betriebsrente bei Rente.net.

Direktzusage

Die Direktzusage ist auch als Pensionszusage bekannt. Sie äußert sich in einer verbindlichen Zusage des Arbeitgebers über eine Leistung im Falle einer Invalidität, eines Renteneintritts oder des Tods des Beschäftigten. Bei einer Direktzusage ist keine Versicherungsgesellschaft zwischengeschaltet, d.h. dass die Ansprüche direkt an den Arbeitgeber gestellt werden.
Durch eine entsprechende Rückstellung sorgt das Unternehmen für die Sicherstellung der Zahlungsfähigkeit im Versorgungsfall. Viele Betriebe schließen aus diesem Grund eine Rückdeckungsversicherung ab, die das finanzielle Risiko für eine Direktzusage minimiert.
Es sind unterschiedliche Varianten der Direktzusage möglich.
Der Arbeitgeber kann dem Arbeitnehmer einen bestimmten Betrag im Falle einer Invalidität etc. zusichern. Dieser kann in einer monatlichen Rente ausgezahlt werden.
Zusätzlich gibt es die Möglichkeit eines gestaffelten Betrages, der vertraglich vereinbart wird.
Eine weitere Form der Direktzusage ist ein vereinbarter Betrag, der einen Prozentsatz des letzten oder des durchschnittlichen Lohns ausmacht.
Der Arbeitgeber ist dazu verpflichtet, die Direktzusage für den Fall einer Insolvenz entsprechend abzusichern. Es besteht also kein Risiko für den Arbeitnehmer.

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