Betriebsrente

Die Betriebsrente bei Rente.net.

Betriebsrentengesetz

Das Betriebsrentengesetz ist für die Regelung der betrieblichen Altersvorsorge (Betriebsrente) zuständig. Es bezieht sich auf die Bundesrepublik Deutschland und klärt insbesondere den Insolvenzschutz, die gesetzlichen Fristen für Unverfallbarkeit und die Zuweisung der Entgeltumwandlung.
Regelungen der Betriebsrente wurden vor der Existenz des Betriebsrentengesetzes mittels allgemeinen Vertragsrechts festgesetzt. Schutz vor Insolvenz und Fristen der Unverfallbarkeit waren zu dem Zeitpunkt noch nicht vorhanden. Im Jahr 1972 erkannte der Gesetzgeber gewisse Lücken und verabschiedete daraufhin das Betriebsrentengesetz.
Mit der Einführung des Betriebsrentengesetzes wurden unter anderem die Gleichstellung von Mann und Frau in puncto Versorgungsanspruch neu geregelt.
Die aktuellste Erneuerung im Betriebsrentengesetz ist die Verpflichtung des Arbeitgebers zum Angebot einer Betriebsrente an seine Arbeitnehmer. Wird kein Angebot unterbreitet, hat der Arbeitnehmer einen Anspruch auf eine Direktversicherung.

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