Betriebsrente
Die Betriebsrente bei Rente.net.
Im Falle einer Insolvenz des Unternehmens muss der Arbeitnehmer trotzdem keine Angst um seine Betriebsrente haben. Der Arbeitgeber muss sich bei sicherungspflichtigen Betriebsrenten mit Hilfe des Pensions-Sicherungs-Vereins absichern. Geht der Arbeitgeber in Insolvenz, übernimmt der Verein die Zahlung der betrieblichen Rente.
Voraussetzung:
Es handelt sich um eine sicherungspflichtige Betriebsrente. Bei der Direktzusage und der Unterstützungskasse handelt es sich beispielsweise um eine uneingeschränkte versicherungspflichtige Betriebliche Altersvorsorge. Diese sind bei Insolvenz über den Pensions-Sicherungs-Verein geschützt. Betriebsrenten aus einer Pensionskasse oder aus der Direktversicherung werden in puncto Insolvenz über das Versicherungsaufsichtsgesetz geregelt.
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