Betriebsrente

Die Betriebsrente bei Rente.net.

Betriebsrente bei einer Scheidung

Bei einer Scheidung stellen sich viele die Frage nach der Teilung bestimmter Güter und Kapitalanlagen. Besitzt ein Ehepartner einen Anspruch aus einer Betriebsrente, so wird hier der sogenannte Versorgungsausgleich angewandt.
Findet eine Scheidung statt, wird der Versorgungsausgleich über das Familiengericht geregelt. Versorgungsanwartschaften aus einer Betriebsrente, die innerhalb der Ehe geschlossen wurden, werden auf die Ehepartner aufgeteilt. Derjenige, der einen höheren Versorgungsanspruch aus der betrieblichen Altersvorsorge hat, muss die Hälfte der Differenz an den ehemaligen Partner abtreten. Auf diese Weise sind beide Parteien gleichgestellt. Dies ist unabhängig davon, ob die abgebende Person bereits Leistungen aus der Betriebsrente bezieht oder noch nicht.
Die Betriebsrente wird im Falle einer Scheidung auch dann aufgeteilt, wenn im Vorfeld mittels Ehevertrag eine Gütertrennung vereinbart wurde. Ausnahme: Im Ehevertrag wurde der Versorgungausgleich explizit ausgeschlossen. Diese Ausnahme wird allerdings hinfällig, wenn der Antrag einer Scheidung innerhalb eines Jahres nach Abschluss des Vertrages gestellt wird.

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