Betriebsrente

Die Betriebsrente bei Rente.net.

Beitragsbemessungsgrenze

Der Begriff Beitragsbemessungsgrenze kommt aus dem Bereich des Sozialversicherungsrechts und gibt die Einkommenshöhe an, bis zu der Abgaben an die Sozialversicherung geleistet werden müssen. Gehaltsanteile, die über die Grenze reichen, sind beitragsfrei.
Die Beitragsbemessungsgrenze für die gesetzliche Rentenversicherung beträgt seit dem 01.01.2009 in den alten Bundesländern 5.400 Euro im Monat (64.800 Euro im Jahr) und in den neuen Bundesländern 4.550 Euro monatlich (54.600 Euro jährlich). Die knappschaftliche Rentenversicherung sowie die Kranken- und Pflegeversicherung haben eine andere Höhe der Beitragsbemessungsgrenze.
In Anlehnung an die Einkommensentwicklung wird die Beitragsbemessungsgrenze jeweils zum 01. Januar aktualisiert.

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