Betriebsrente

Die Betriebsrente bei Rente.net.

Altersteilzeit

Eine Altersteilzeit wird zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber freiwillig vereinbart. Der Arbeitnehmer muss für eine Altersteilzeit das 55.Lebensjahr vollendet haben. Die wöchentliche Arbeitszeit wird dann bis zur Hälfte verringert.
Die Jahre einer Altersteilzeit sind für die Rentenversicherung weiterhin beitragspflichtig. Während dieser Zeit müssen die Beiträge von den Versicherten zu 90 Prozent der bisherigen Einzahlungen weiter getragen werden.
Für eine Altersteilzeit muss der Versicherte Einbußen der späteren Rente in Kauf nehmen. Diese sind allerdings eher gering, da der Arbeitgeber die Versicherungsbeiträge aufstockt.
Eine Altersteilzeit von einem Jahr ist in puncto Rente zehn Prozent weniger lohnend als ein „vollwertiger“ Job in dieser Zeitspanne.
Dieses bedeutet für einen „Normalverdiener“, der eine Altersteilzeit von 10 Jahren mit seinem Arbeitgeber vereinbart, einen Abzug von einem Entgeltpunkt bei der späteren Berechnung der Rente. Zurzeit liegt der Wert des Entgeltpunktes in den alten Bundesländern bei 26,56 Euro und in den neuen bei 23,34 Euro.

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Häufige Fragen Betriebsrente