Betriebsrente
Die Betriebsrente bei Rente.net.
Beim Ausscheiden eines Arbeitnehmers mit unverfallbarer Versorgungszusage aus dem Betrieb kann anstelle der späteren Leistung der Betriebsrente ein Kapitalbetrag in geringem Umfang als Abfindung bezogen werden. Diese Möglichkeit können sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber in Betracht ziehen, sofern der monatliche Betrag der Versorgungsleistung nicht mehr als 1 Prozent die monatliche Bezugsgröße (24,15 Euro in den alten Bundesländern und 20,30 Euro in den neuen) übersteigt.
Bei einer Einigung beider Seiten kann eine Abfindung in doppelter Höhe der Beträge in Form einer Kapitalleistung erfolgen. Des Weiteren gibt es die Möglichkeit des Einzahlens des Betrages in eine Direktversicherung, Pensionskasse oder in die gesetzliche Rentenversicherung. Hierbei darf der Betrag der Abfindung aus der Betriebsrente nicht mehr als 4 Prozent die monatliche Bezugsgröße übersteigen.
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Häufige Fragen Betriebsrente