Berufsunfähigkeit
Die Rente bei Berufsunfähigkeit.
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Wenn ein Versicherter in einer Berufsunfähigkeitsversicherung eine Berufsunfähigkeitsrente aufgrund einer Berufsunfähigkeit erhalten hat, und nun aber freiwillig neue Kenntnisse erwirbt und einen vergleichbaren Beruf ausübt, so erlischt die Berufsunfähigkeitsrente aufgrund der Nachprüfung. Da er das Versicherungsunternehmen aber von Zahlungen befreit, erhält er eine Wiedereingliederungshilfe. Je nach Berufsunfähigkeitsversicherung sind dies in der Regel sechs Monatsrenten. Diese Wiedereingliederungshilfe kann für den Versicherten ein Anreiz sein seine Berufsfähigkeit zurück zu erlangen und eine Hilfe, um schnell mit der neuen Situation klar zu kommen.
Die Wiedereingliederungshilfe erhält der Versicherte in der Regel, wenn er mindestens drei Jahre Bezüge aus der Berufsunfähigkeitsversicherung erhalten hat und es in diesem Zeitraum keine Unterbrechung gab.
Leider bietet aber nicht jedes Versicherungsunternehmen die Wiedereingliederungshilfe in der Berufsunfähigkeitsversicherung an. Achten Sie vor Vertragsabschluss darauf, ob Ihr Versicherungsunternehmen die Wiedereingliederungshilfe in den Vertrag mit eingebaut hat, sofern Ihnen dieser Punkt wichtig ist.
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Häufige Fragen Berufsunfähigkeit