Berufsunfähigkeit

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Ãœberschussbeteiligung

Ein Überschuss in einem Versicherungsunternehmen entsteht beispielsweise, wenn in der Kalkulation über das Versicherungsverhältnis höhere Kosten angenommen wurden oder durch Kapitalanlagen Erträge erwirtschaftet werden. An den Überschüssen wird der Versicherte in einer Berufsunfähigkeitsversicherung beteiligt. Dies wird die Überschussbeteiligung genannt.
Bei der Ãœberschussbeteiligung wird zwischen verschiedenen Varianten unterschieden.
Eine Variante der Überschussbeteiligung kann die Beitragsverrechnung sein. Dabei wird die Überschussbeteiligung direkt vom Beitrag abgezogen, so dass der Versicherte einen niedrigeren Beitrag, wie zuerst festgelegt, zur Berufsunfähigkeitsversicherung zahlen kann.
Eine andere Variante der Überschussbeteiligung ist die Bonusrente. Bei der Bonusrente wird in der Berufsunfähigkeitsversicherung im Leistungsfall die Berufsunfähigkeitsrente um einen vereinbarten Betrag beziehungsweise Prozentsatz erhöht. Hiervon hat der Versicherte nur etwas, wenn eine Berufsunfähigkeit eintritt und der Versicherte die Berufsunfähigkeitsrente erhält.
Auch kann die Überschussbeteiligung in Form von verzinslichen Anlagen oder als Fondsanteile an den Versicherten übergehen. Bei dieser Variante erhält der Versicherte am Ende der Vertragslaufzeit eine Kapitalauszahlung. Je nach Form und Laufzeit der Berufsunfähigkeitsrente, kann die Kapitalauszahlung sogar höher sein, als die bisher eingezahlten Beiträge.

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