Berufsunfähigkeit

Die Rente bei Berufsunfähigkeit.
Alle Infos bei Rente.net.

Teilweise Erwerbsminderung

Bei der Rentenversicherung wird zwischen voller und teilweiser Erwerbsminderung unterschieden. Eine Erwerbsminderung erreicht eine Person, wenn seine Leistungsfähigkeit aus gesundheitlichen Gründen nicht voll funktionsfähig ist.
Ob jemand eine volle oder eine teilweise Erwerbsminderung erreicht, hat Auswirkung auf die Höhe seiner Rente. Bei einer teilweisen Erwerbsminderung muss der Geschädigte weiterhin den ihm möglichen Teil, aufgrund seines Restleistungsvermögens, zum Einkommen erwirtschaften.
Eine teilweise Erwerbsminderung weist auf, wer andauernd mindestens drei Stunden, aber nicht mehr als sechs Stunden, täglich arbeiten kann. Die teilweise Erwerbsminderung muss wegen Krankheit oder Behinderung entstanden sein. Sollte der Geschädigte aber keinen Teilzeitarbeitsplatz bekommen weil der Arbeitsmarkt es nicht her gibt, so kann die teilweise Erwerbsminderung unter Umständen auch als volle Erwerbsminderung angesehen werden.
Diese Berufsunfähigkeit ist für alle Personen die vor 1961 geboren wurden in der gesetzlichen Rentenversicherung abgesichert. Alle anderen Personen sollten dringend eine private Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen, da sie bei einer teilweisen Erwerbsminderung nicht über die gesetzliche Rentenversicherung abgesichert sind. Da eine Berufsunfähigkeit aber Jeden jederzeit treffen kann, ist ein Schutz besonders wichtig, um im Unglücksfall nicht in die Armut zu sinken. Denn auch wer krank ist und nicht mehr arbeiten kann, möchte seinen Lebensstandard halten.

Was muss ich bei der Auswahl meines Anbieters beachten?

Finden Sie mit Rente.net Ihren persönlichen Versicherungs-Anbieter für den Fall einer Berufsunfähigkeit und beugen Sie so unnötigen Sorgen im Alter vor.

Individuelles Angebot anfordern

Begriffe von A bis Z


Häufige Fragen Berufsunfähigkeit