Berufsunfähigkeit
Die Rente bei Berufsunfähigkeit.
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Der Rentenanspruch aus einer Berufsunfähigkeitsversicherung kann in der Regel nicht an Kinder oder Ehepartner vererbt werden. Um den Angehörigen im Todesfall eine finanzielle Absicherung zu gewährleisten, sollte zusätzlich zu der Berufsunfähigkeitsversicherung eine Risikolebensversicherung abgeschlossen werden.
Diese beiden Versicherungen können vertraglich auch in Kombination vereinbart werden. Die Kombination von Risikolebens- und Berufsunfähigkeitsversicherung lohnt sich allerdings nur für Menschen, die Angehörige haben bzw. die ihren Rentenanspruch vererben möchten.
Um einen Rentenanspruch bzw. eine Kapitalauszahlung an die Kinder oder andere Angehörige sicherzustellen, sollte die Wahl einer Risikolebensversicherung an erster Stelle stehen. Die Risikolebensversicherung greift nur im Todesfall, sodass bei Lebzeiten kein Kapital ausgezahlt werden kann. Eine Lebensversicherung hingegen ermöglicht die Auszahlung des angesparten Geldes nach Vertragsablauf und ist demnach auch schon zu Lebzeiten einlösbar.
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Häufige Fragen Berufsunfähigkeit