Berufsunfähigkeit

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Invaliditätsgrad

Im Falle einer Invalidität durch zum Beispiel einen Unfall setzt der Invaliditätsgrad unter anderem fest, welche Leistungen der Versicherte aus einer bestehenden Berufsunfähigkeitsversicherung erhält. Der Invaliditätsgrad beziffert die Größe der Invalidität. Die verschiedenen Versicherungsunternehmen haben unterschiedliche Vorgaben ab wann eine Berufsunfähigkeit einsetzt, dies ist zwischen Versicherungsnehmer und Versicherungsgesellschaft im Versicherungsvertrag geregelt. In den meisten Fällen erreicht der Versicherte eine Berufsunfähigkeit ab einem Invaliditätsgrad von 50 Prozent. Einige Versicherungsunternehmen bieten auch an eine Staffelrente zu zahlen, so dass teilweise schon Leistungen ab einem Invaliditätsgrad von 25 Prozent gezahlt werden, meist ist dies über einen Aufpreis möglich.
Der Invaliditätsgrad wird durch den erstbehandelnden Arzt angesetzt. Von der Berufsunfähigkeitsversicherung kann aber auch ein ärztliches Gutachten durch einen unabhängigen Arzt für die Bestimmung des Invaliditätsgrads angefordert werden. In den meisten Fällen wird der Invaliditätsgrad durch die Gliedertaxe bestimmt, eine Liste, die Auskunft über Prozentwerte bei Verlust oder vollständiger Funktionsfähigkeit einzelner Glieder und Sinnesorganen gibt. Ein Invaliditätsgrad kann 100 Prozent nie übersteigen, auch wenn mehrere Glieder und / oder Sinnesorgane betroffen sind.

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