Berufsunfähigkeit

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Invalidität

Die Berufsunfähigkeit kann jeden treffen, zum Beispiel durch einen Unfall oder Krankheit. Mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung kann man sich vor dem finanziellen Aus im Falle einer Berufsunfähigkeit absichern. Einige Personen werden in der Berufsunfähigkeitsversicherung nicht aufgenommen, da sie eventuell bestimmte Vorerkrankungen aufweisen. Für diese Personengruppe ist eine private Unfallversicherung besonders wichtig. Der Unterschied zwischen der Berufsunfähigkeitsversicherung und der privaten Unfallversicherung ist der, dass eine Berufsunfähigkeitsversicherung nicht nur im Falle einer Invalidität nach einem Unfall, sondern auch im Falle einer Berufsunfähigkeit bei zum Beispiel Krankheit zahlt.
Unter Invalidität versteht man die Beeinträchtigung der körperlichen und / oder der geistigen Leistungsfähigkeit durch Krankheit oder Gebrechen. Eine Invalidität führt zu einer andauernden Berufsunfähigkeit.
Wenn bei einem Versicherten in der Berufsunfähigkeitsversicherung eine Invalidität festgestellt wird und die Leistung aufgrund der Berufsunfähigkeit genehmigt wird, so erhält der Versicherte eine monatliche Rente. Ein Kapitalwahlrecht besteht in der Berufsunfähigkeitsversicherung nicht. Die monatliche Rentenzahlung wird auch bei einer Berufsunfähigkeit durch Krankheit, nicht nur als Unfallfolge, gezahlt. Dies ist in einer privaten Unfallversicherung anders, sie zahlt nicht bei einer Invalidität durch Krankheit.
Im Falle der Invalidität kann die Fortführung ohne Beitragszahlungen in der Berufsunfähigkeitsversicherung vereinbart werden. Sollte die Berufsunfähigkeitsversicherung während ihrer Laufzeit beitragsfrei gesetzt oder gar gekündigt werden, entfällt der Versicherungsschutz im Falle einer Invalidität.

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