Berufsunfähigkeit

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Gliedertaxe

Im Falle einer Invalidität und einer Berufsunfähigkeit wird in einer Unfallversicherung der Invaliditätsgrad anhand der Gliedertaxe ermittelt. Die Gliedertaxe ist wie folgt festgelegt:

Invaliditätsgrad bei komplettem Verlust oder kompletter Funktionsunfähigkeit nach einem Unfall:

Wenn die Invalidität nur einen Teil der oben genannten Fälle ausmacht, so wird der Anteil des Prozentsatzes aus der Gliedertaxe zur Berechnung angewandt.

Bei einem kompletten Verlust oder der kompletten Funktionsunfähigkeit mehrerer oben genannter Punkte werden die Invaliditätsgrade in der Unfallversicherung zusammen gerechnet. Allerdings kann ein Invaliditätsgrad nie mehr als 100 Prozent betragen.

Bei Personen die in Heilberufen tätig sind gilt eine andere Liste der Gliedertaxe:

Die Gliedertaxe wird in den meisten Fällen in einer privaten Unfallversicherung zur Berechnung der Invalidität genutzt. Die Gliedertaxe kann in verschiedenen privaten Unfallversicherungen abweichen, diese Beispiele sind aber gängig.

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